Da sich aber eine regelrechte "Abmahnindustrie" entwickelt hat und viele Rechteinhaber merkten, dass man mit Abmahnungen und verlangten Schadensersatz scheinbar viel Geld verdienen konnte, standen die Staatsanwaltschaften vor einem Problem.
Für jeden Filesharer, der belangt werden soll, muss eine Strafanzeige erstattet werden, damit der Anschlussinhaber ermittelt wird. Dies hatte zur Folge, dass die Verfolgung der Beschuldigten nicht nur für den Staatshaushalt sehr kostspielig war(die Ermittlung einer einzigen IP-Adresse kostet zwischen 20 und 60 Euro) auch wurden die Staatsanwaltschaften durch die Vielzahl der eingereichten Strafanzeigen enorm überlastet und hielten diese von der Bearbeitung schwerwiegenderen Straftaten ab.
Somit zogen immer mehr Staatsanwaltschaften die Notbremse und verweigerten die Ermittlungen der IP-Adressen von Tauschbörsen-Nutzern, da es den Rechteinhabern offensichtlich nur drum ging, zivilrechtliche Schritte einleiten zu können und sie an der Strafverfolgung gar nicht interessiert seien.
Nach einigen anderen Staatsanwalschaften zuvor, haben nun die Staatsanwaltschaft Berlin und die Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen erklärt, auch auf die Verfolgung von Filesharern zu verzichten, solange kein gewerblicher Hintergrund gegeben sei und sich die Anzahl der angebotenen oder heruntergeladenen Werke in einem gewissen Rahmen halte.
Die Berliner Oberstaatsanwältin Junker erklärt in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung:
Wir in Berlin lehnen jedoch als eine der ersten Staatsanwaltschaften die Ermittlung der Person hinter einer IP-Adresse grundsätzlich ab. Seit Herbst 2007 fragen wir nicht mehr beim Provider nach, wenn uns die Musikindustrie eine Anzeige übermittelt, sondern stellen das Verfahren sofort ein.
Ulrich Hermanski, Sprecher des NRW-Justizministeriums, erklärt dem Kölner Stadtanzeiger:
„Die Staatsanwaltschaften verfolgen seit Mitte Juli nur noch Raubkopierer oder Nutzer von Tauschbörsen, die mindestens 3000 Audiodateien oder 200 Filmdateien illegal aus dem Netz geladen haben“
Hier sei aber vermutlich von auszugehen, dass der Sprecher des NRW-Justizministeriums nicht die Anzahl heruntergeladenen Werke, sondern die der angebotenen Werke meint, wurde doch in der Vergangenheit nahezu immer das Anbieten, nicht das Runtergeladen geahndet.
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