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Mittwoch, 9. Juli 2008

OLG Frankfurt: Keine Haftung für ungesichertes WLAN

In der Frage bzgl. der Störerhaftung eines WLAN-Betreibers, dessen Drahtlos-Netzwerk von Dritten zur Rechteverletzung missbraucht wurde, schränkt das Oberlandesgericht Frankfurt die Störerhaftung deutlich ein und hebt damit das Urteil der Vorinstanz auf.

Im vorliegenen Fall ging es um eine Urheberrechtsverletzung über die Tauschbörse Emule.
Über die Staatsanwaltschaft wurde der Anschlussinhaber der beschuldigten IP ausfindig gemacht. Dieser gab aber glaubhaft an, zum Zeitpunkt des Verstosses im Urlaub gewesen zu sein und definitiv diese Rechteverletzung nicht begangen zu haben. Somit müsse ein Fremder seine nichtgesicherte WLAN-Verbindung genutzt haben, welcher die fragliche Datei in der Tauschbörse unautorisiert zum Download bereithielt.

Dazu entschied das LG Frankfurt, dass der Anschlussinhaber dennoch für diese Rechteverletzung zu haften habe:
"Wenn der Beklagte es Dritten aufgrund einer ungeschützten WLAN-Verbindung ermöglicht hat, seinen Internetzugang zu nutzen und die streitgegenständliche Rechtsverletzung zu begehen, dann ist dies adäquat kausal für die Schutzrechtsverletzung gewesen"
Der Anschlussinhaber müsse sich über wirksame technische Maßnahmen zum Schutz seines WLAN zu informieren.

Der Beklagte legte gegen dieses Urteil Berufung ein, womit es zur Verhandlung vor dem OLG Franfurt kam, welches das Urteil des LG Frankfurts aufhob und die Störerhaftung des Anschlussinhabers verneinte.
Eine Verletzung der Prüfungspflichten, welche die Vorraussetzung für die Störerhaftung wäre, erkannte das Gericht in diesem Fall nicht. Solche Prüfungspflichten bestünden für den Anschlussinhaber erst dann, wenn konkrete Anhaltspunkte über die rechtswidrige Handung Dritter bekannt seien.

OLG Frankfurt am Main(Aktenzeichen 11 U 52/07)-nicht rechtskräftig-

Damit widersprach das OLG Frankfurt nicht nur der Vorinstanz, sondern auch dem LG Hamburg, welches in zwei ähnlichen Fällen die Störerhaftung bejahte.

Samstag, 28. Juni 2008

Studie: P2P droht das Netz zu verstopfen

Laut einer Studie des des Kanadischen Netzausrüsters Sandvine, macht der P2P-Traffic, welcher durch Tauschbörsen wie Bittorrent, Emule ect. entsteht, einen Grossteil des Datenverkehrs in den USA aus.
Zumindest für die nordamerikanischen Netze, soll diese Studie repräsentativ sein. Gemessen wurde laut Sandvine der Datenverkehr "einiger führerder Provider in den USA".

Glaubt man dieser Studie, macht der Datenverkehr, welcher durch Peer2Peer entsteht 43,5 Prozent des Netzwerkverkehrs aus, gefolgt von normalem Browsen (27,3%) und Streaming(14,8%).

Lawrence Roberts, der "Vater des ARPAnet erklärte auf der Fachkonferenz Structrure 08 , dass seiner Ansicht nach 5% der Nutzer 80% der verfügbaren Bandbreite beanspruchen.

Samstag, 17. Mai 2008

Studie: US-Provider Cox Communications bremst Bittorrent aus

Nach einer Studie des Max-Planck-Instituts für Softwaresysteme bremst der US-Kabelnetzbetreiber Cox Communications Bittorrent aus.
Bereits in jüngster Vergangenheit fiel der US-Kabelriese Comcast mit ähnlichem Verhalten auf.
In einer Stellungsnahme sprach Cox Communications von "angemessenem Netzwerkmanagement", welches im Sinne seiner Kunden sei.
Eine ziemlich willkürliche Ausrede; zahlen die Kunden doch für unbegrenzten Datenverkehr. Sollten trafficintensive Anwendungen, wie z.B. Bittorrent, die Kalkulation des Anbieters "sprengen", muss dieser halt die Preise erhöhen oder eine Volumen-Flatrate einführen.